Veranstalter: Klevischer Verein / Verein Liemers-Niederrhein

Exkursion: Schloss Wissen

Datum:
11. Juni 2026 14:45 Uhr

Ort:
Schloss Wissen, Schlossallee 26, 47652 Weeze

Eintritt:
37,50 EUR (47,50 EUR Nichtmitglieder)

Schloss Wissen bei Weeze ist ein herausragendes Beispiel für die Entwicklung wehrhafter Adelssitze im Herzogtum Kleve. Erstmals 1372 erwähnt, stand es unter dem Schutz Graf Adolfs von Kleve und war Sitz des Amtmanns von Goch, Heinrich von der Straeten. Die ursprünglich als Wasserburg mit Kern- und Vorburg angelegte Anlage diente zugleich als Verwaltungsmittelpunkt und militärischer Stützpunkt im Grenzgebiet zu Geldern.

Nach dem Aussterben der Familie von der Straeten gelangte Wissen 1461 an die Familie von Loë, die es bis heute besitzt. Herzog Johann II. von Kleve erhob das Haus 1497 zur selbstständigen Herrschaft – Ausdruck der engen Bindung zwischen Landesherrn und klevischem Adel.

Aus einer turmartigen Wehrburg entwickelte sich im 16. Jahrhundert ein repräsentatives Renaissanceschloss, später barock umgestaltet und im 19. Jahrhundert neugotisch überformt. Trotz dieser Umbauten blieb der wehrhafte Charakter erkennbar: Wassergräben, starke Mauern und Türme zeugen von der mittelalterlichen Schutzfunktion.

Der Ausflug findet zusammen mit dem Verein Liemers-Niederrhein statt.

 

Ankunft und Treffpunkt: 14.45 Uhr Parkplatz vor dem Schloss Wissen, Schlossallee 26, 47652 Weeze (Anfahrt mit dem eigenen PKW)

Rückfahrt: ca. 17:45 Uhr

 

Anmeldungen bei Rainer Hoymann (E-Mail: rainer.hoymann@gmail.com oder Telefon: 02821 980249 nach 18 Uhr) bis zum 31. Mai 2026. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs berücksichtigt.
Auf der Veranstaltung werden Fotos gemacht, die im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Vereins verwendet werden dürfen. Die Barrierefreiheit ist leider nur eingeschränkt gewährleistet. Der Klevische Verein behält sich vor, Veranstaltungen bis zu zwei Tage vorher abzusagen, wenn gravierende Umstände eine Absage erforderlich machen. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag zurückerstattet.