Die Stadt Kleve ist mit Recht stolz auf ihre Garten- und Parkanlagen. In jüngerer Geschichte haben sich jedoch einige ökologisch und historisch-kulturell abträgliche Dinge zugetragen:

1. Kreishaus im Moritzpark

1980 hat der Kreis Kleve einen Architektenwettbewerb für die Errichtung eines neuen Kreishauses am weißen Tor ausgelobt. Auch die Baugrundstücke hierfür wurden erworben. Realisiert wurde das Objekt leider nicht. Zum Entsetzen vieler Klever Bürger wurde das Verwaltungsgebäude im Moritzpark krebsartig erweitert. Damit wurde dem Park ein irreparabler Schaden zugeführt.

2. Zimmermannplan

Der in den 80iger Jahren hochgelobte Bebauungsplan des Kölner Architekten, Herr Prof. Zimmermann, zeigte als Hauptbestandteil die innere Tangente mit einer Wallgrabenzone. Die geplante Wallgrabenzone wurde nie realisiert.

3. Unterstadt

Der Architektenwettbewerb (Workshop 2009) zur Gestaltung der Klever Unterstadt zeigte Vorschläge, wie man Wasserflächen und Grünflächen harmonisch und sinnvoll in die neue Stadtgestaltung einbeziehen kann. Die Vorschläge wurden vom Stadtrat bedauerlicherweise nicht aufgenommen. Es wurden stattdessen ein neues, altes Rathaus (über dessen architektonische Ausstrahlung Einigkeit besteht) sowie zwei Riegel (Volksbank und Rilano-Hotel) errichtet. Übrig geblieben ist der Minoritenplatz, über dessen Gestaltung nach nunmehr 50 Jahren immer noch diskutiert wird. Den Bürgern der Stadt Kleve sei Dank, dass hier der Riegel des Investors Santowski verhindert wurde.

4. Opschlag

Der Umbau des Opschlages ist geprägt von Klinkerbrutalismus und überdimensionierten Geländerkonstruktionen. Zugegebenermaßen ist eine kleine Restfläche an Grün noch vorhanden geblieben. Jedoch ist durch die Maßnahme die Wahrnehmbarkeit des Wassers fast vollständig unterbunden worden.

Vor dem Umbau war hier eine sanft abfallende, bis zum Wasser führende Wiese, auf der Birken standen. Gastronomie hätte man mit erheblich geringerem Aufwand etablieren können.

5. Kaskaden

Der Bauunternehmer hat sich hier mit Beton ausgetobt. Leider hat das Stadtbauamt nicht rechtzeitig eingegriffen. Eine ortsgerechte Sanierung ist nicht einfach, jedoch nicht unmöglich. Die Aussage des Baudezernenten „Sicherheit geht vor Schönheit“ ist verständlich. Sie müsste jedoch heißen: „Sicherheit und Schönheit“.

Jetzt wäre es Aufgabe des Rates und der Verwaltung, der vergangenen städtebaulichen Entwicklung entgegenzuwirken.

Bei einer schriftlichen Befragung, an der sich 162 Personen beteiligt haben, stimmten 82 % der Befragten dafür, dass das Grundstück nicht wieder bebaut werden sollte.

Der Vorsitzende des Klevischen Vereins, Herr R. Hoymann, mahnte: „Unser historisches Pfund sind die Parkanlagen und die dürfen wir nicht zerstören!“

Der von Christoph Frauenlob gezeigte Entwurf ist nicht perfekt und etwas zu utopisch. Er geht jedoch grundsätzlich in die richtige Richtung.

Der von Politikern eingebrachte Gedanke, Sozialwohnungen auf dem Grundstück zu errichten ist ein „populistischer Symphatiecatcher“. Sozialwohnungen sind zweifelsohne richtig und wichtig, aber nicht auf einem historisch geprägten Filetstück an Kleves sensibelster Stelle. Übrigens ist bei Verzicht auf eine hohe Mehrgeschossigkeit eine für den sozialen Wohnungsbau erforderliche Wirtschaftlichkeit nicht realisierbar.

Bei der öffentlichen Ausschusssitzung vom 20.02.2019 hat der Baudezernent einen baugeschichtlichen Abriss des Geländes gegeben. Er begann mit der großen Gasanstalt Ende des 19. Jahrhunderts. Es wäre wichtig gewesen, wenn er chronologisch aufgezählt hätte:

1371 Graf von Kleve : Küchengarten
1547 Herzog Wilhelm : Erweiterung zum botanischen Garten
1647 Prinz Moritz von Nassau : Lust- und Nutzgarten
1701 König Friedrich III. von Preußen : Zum Königsgarten ernannt.
In Zukunft sollte es heißen: Durch einen demokratischen Prozess unter Besinnung auf den Wert des historisch einzigartigen Erbes entwickelte Grün- und Freizeitfläche für die Bürger und Besucher der Stadt Kleve.

Dipl.-Ing. Wilfried Blanck

Architekt i.R.

Diese Stellungnahme wurde als Leserbrief – geringfügig gekürzt – in der NRZ vom 28.02.2019 veröffentlicht.